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Mittwoch 25. Juni 2008 12:33 Alter: 4 Jahre

Position zur EU-Altstoffverordnung

Kategorie: Initiative Zink
Von: Initiative Zink

Die Zinkindustrie begrüßt die Veröffentlichung der Empfehlungen der EU-Kommission zu Risikominderungsmaßnahmen für Zink, die im Rahmen der so genannten Altstoffverordnung (Richtlinie 93/793/EC) - basierend auf den Arbeiten des berichtenden Mitgliedstaats (Niederlande) - erarbeitet wurden.

Die wichtigsten Ergebnisse dieser Empfehlungen sind:

  • Sowohl für Konsumenten, die Zink-Produkte verwenden, als auch für die Beschäftigten in der Erzeugung und Verarbeitung von Zink wurden keine durch Zink verursachten Gesundheitsrisiken festgestellt. Dieses Ergebis bestätigt noch einmal den allgemein bekannten Status von Zink als lebenswichtiges Spurenelement für Menschen.
  • Die Bewertung im Bereich Umwelt ergab, dass keine Anwendungsbeschränkungen für Zink und Zinkprodukte erforderlich sind.

Die Maßnahmenempfehlungen für die Umwelt berücksichtigen die Ergebnisse des EU-Risikobewertungsberichts für Zink, ebenso wie weitere Schlussfolgerungen, die sich im Laufe der Strategieentwicklung zur Risikominderung durch die Berater des Berichterstatters, Risk Policy Analysts Limited [2], ergeben haben.

Die Risikobewertung kommt zu dem Ergebnis, dass es keine Risiken für die Atmosphäre, für landwirtschaftliche Böden oder für Böden entlang von Straßenrändern gibt. Für einige EU-Oberflächengewässer werden jedoch lokal erhöhte Zinkkonzentrationen festgestellt. Vor dem Hintergrund, dass erhöhte Zinkkonzentrationen in Gewässern überwiegend auf spezielle, lokale industrielle Punktquellen, historische Verschmutzungen und lokale Geologie zurückzuführen sind, setzen die Risikominderungsmaßnahmen auf die Anwendung bereits existierender Instrumente der EU wie z.B. die EU-Richtlinie zur Integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-RL) und die Wasserrahmenrichtlinie. Die Maßnahmen enthalten keine Anwendungsbeschränkungen für Zink in Produkten, dies stützt sich auf die Schlussfolgerung des Risikobewertungsberichts.

Diskussionen zwischen den Mitgliedstaaten während der Formulierung der Risikominderungsmaßnahmen haben außerdem zu der Schlussfolgerung geführt, dass es nicht angemessen ist, Zink auf die Liste der prioritär gefährlichen Stoffe der Wasserrahmenrichtlinie zu setzen. Stattdessen kam man zu dem Schluss, dass das derzeitige Vorgehen laut Wasserrahmenrichtlinie, z.B. die Bewertung auf der Ebene der einzelnen Mitgliedsstaaten für die Einführung von Maßnahmen angemessen ist. Jedwede Überlegung zu einer Priorisierung von Zink kann nur nach Beibringung zusätzlicher Informationen durch Mitgliedstaaten erfolgen.

Die Risikominderungsstrategie für Zink wurde angenommen, bevor der Bericht von SCHER [3] (die wissenschaftliche "peer review group" der Europäischen Kommission) zum Risikobewertungsbericht vorlag. Der Bericht von SCHER weist darauf hin, dass der Risikobewertung ein sehr konservativer Ansatz zu Grunde liegt, und dass aktuelle Fortschritte in der Methodik zur Umwelt-Risikobewertung für Metalle, die heute verfügbar sind, die Risikoanalyse verbessert hätten. Es war nicht mehr möglich, diese Ergebnisse in die laufende Risikobewertung für Zink einzuarbeiten, aber der Industrie wurde durch eine Erklärung von Kommissar Dimas gegenüber Mitgliedern des Europäischen Parlaments unter anderem versichert, dass "die PNECs [4] für Zink nicht für andere Zwecke eingesetzt werden dürfen, ohne dass weitere gründliche Prüfungen dazu erfolgt sind, ob diese für den jeweiligen Zweck auch wirklich geeignet sind. In jedem Fall muss die Bioverfügbarkeits-Korrektur, die in der Risikobewertung angewendet wurde, als wesentlicher Teil der Betrachtung aufgenommen werden."

Zink ist ein natürlich vorkommendes Element und Zinkmangel hat in der Natur weitaus bedeutendere Konsequenzen als ein Überschuss [5] daran. Das natürliche Vorkommen von Zink und seine Bedeutung als lebenswichtiges Spurenelement für die meisten lebenden Organismen erfordern differenziertere Betrachtungen der Präsenz von Zink in der Umwelt.

Die Industrie arbeitet nun daran, diese aktuellen wissenschaftlichen Fortschritte in die Registrierung für Zinkmetall und Zinkverbindungen unter REACH einzuarbeiten. Inzwischen sind zahlreiche Initiativen in Gang gesetzt worden, um diese Methoden nationalen Gesetzgebern Wasserbehörden und anderen Beteiligten, die in die Umsetzung der Risikominderungsmaßnahmen eingebunden sind, zugänglich zu machen.

[1] Comission Recommendation 2008/464/EC vom 30. Mai 2008, veröffentlicht im OJEU L160/36 am 19. Juni 2008

[2] Recommendations for a Risk reduction Strategy for Zinc and Five Zinc Compounds, Final Report, November 2006, RPA consultants

[3] Scientific Opinion on the Risk Assessment report on Zinc, Environmental Part (adopted at its 20th plenary on November 2007) Scientific Committee on Health and Environmental Risks (SCHER) Published in 2007 by the European Commission, Health Consumer Protection Directorate-General, Brüssel, Belgien: http://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_scher/docs/scher_o_069.pdf

[4] Predicted No Effect Concentration (d.h. die "sichere" Konzentration an Zink in der Umwelt)

[5] http://www.zinc-health.org/, http://www.zinc-crops.org/

Links:
 www.zinc-health.org
 www.zinc-crops.org
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